Umweltstudien zu URETEK-Expansionsharzen
URETEK-Expansionsharze enthalten weder FCKW noch Formaldehyd. Sie enthalten auch kein Radon. Für die Anwendung der URETEK-Methode benötigen Sie daher keine Genehmigung. Die niederländischen Behörden haben so großes Vertrauen in unsere Methode und die von uns verwendeten Materialien, dass sie uns sogar Projekte in empfindlichen Naturgebieten anvertraut haben. Aus ökologischer Sicht wird das Vertrauen in unsere Materialien insbesondere durch eine Studie des deutschen Hygieneinstituts aus dem Jahr 2003 gestützt: Chemisch-toxikologische Untersuchung eines Zweikomponenten-Polyurethansystems, URETEK Resin 2409 Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, Gelsenkirchen (2003/2006).
Probenahme (Zitat)
Zur Überprüfung des verpressten und ausgehärteten Zweikomponenten-Polyurethan-Systems im Hinblick auf die Toxizität gegenüber Pflanzen, Erdwürmern und Bakterien wurden im Bereich eines anzuhebenden Abschnittes einer Straße im norddeutschen Gifhorn (der genaue Lageplan liegt Ihnen vor) Schürfe angelegt; die hierbei gewonnenen PU-Schaum-Materialien erfassten einerseits ein Tiefenprofil (Tiefe: 0,3 m – 0,8 m), in dem der Untergrund vorwiegend mit Sanden aufgefüllt ist, und andererseits einen Bereich (Tiefe: = 0,8 m), in dem Torf vorliegt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zu untersuchenden Proben nicht speziell für diese Studie vorbereitet wurden, sondern aus einem Praxisprojekt für eine URETEK DeepInjection®-Methode in der deutschen Stadt Gifhorn stammen.
Studienaufbau (Zitat)
Zur Untersuchung gelangten PU-Schaummuster, die vor der Probenahme ca. eine Woche im Untergrund aushärteten und für die Untersuchungen im Labor mechanisch zerkleinert wurden (Korngröße: 0 – ca. 3 mm). Das polymerisierte und ausgehärtete Zweikomponenten-Polyurethan-System „URETEK RESIN 2409” aus den beiden Bodenhorizonten (Probenmuster 1: Tiefe 0,3 – 0,8 m und Probenmuster 2: Tiefe = 0,8 m) wurde jeweils in der Originalsubstanz bzw. im wässrigen Eluat einer gemäß DIN 38414, Teil 4 angesetzten Auslaugung hinsichtlich der Ermittlung der Wachstumshemmung bei Pflanzen, der Bestimmung der Toxizität gegenüber Erdwürmern und der Bestimmung der Lichtemission untersucht. DIN 38414, Teil 4 angesetzten Auslaugung hinsichtlich der Ermittlung der Wachstumshemmung bei Pflanzen, der Bestimmung der Toxizität gegenüber Erdwürmern und der Bestimmung der Lichtemission von Bakterien (Leuchtbakterientest) untersucht; zusätzlich wurden im Eluat (1 + 10) wasserlösliche Anteile ausgewählter Parameter sowie der pH-Wert, die elektrische Leitfähigkeit und der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) bestimmt.
Zusammenfassung: Die PU-Schaumproben, die vor dem Aushub etwa eine Woche lang im Untergrund ausgehärtet waren, wurden im Labor teilweise mechanisch auf eine Korngröße von 0 bis etwa 3 mm zerkleinert. Die Originalproben und die zerkleinerten Proben wurden gemäß DIN 38414 einer Auslaugung unterzogen, um Wachstumsstörungen bei Pflanzen, die Toxizität (Schädlichkeit) für Regenwürmer und die Lichtemission von Bakterien zu untersuchen. Außerdem wurden der pH-Wert, die elektrische Leitfähigkeit und der chemische Sauerstoffbedarf im Eluat (1+10) bestimmt.
Schlussfolgerungen (Zitat)
Zusammenfassend kann unter Berücksichtigung der ermittelten Untersuchungsergebnisse festgestellt werden, dass eine Giftigkeit der eluierbaren Inhaltstoffe des ausgehärteten PU-Schaums „URETEK RESIN 2409“ gegenüber Bakterien nicht zu erkennen ist (Gl = 1). Eine Giftigkeit des polymerisierten und ausgehärteten Zweikomponenten-Polyurethansystems „URETEK RESIN 2409“ gegenüber Erdwürmern liegt nicht vor (LC – 50 (14 Tage) > 1000 g PU-Schaum / kg Boden). Im Hinblick auf die Pflanzentoxizität ist auszuführen, dass eine nachweisbare Hemmung des Pflanzenwachstums erst bei Gewichtsanteilen von 1000 g PU-Schaum/ kg Boden feststellbar ist. Am empfindlichsten reagiert der Rettich. Die ermittelten IC – 50 – Werte liegen jedoch um mehrere Größenordnungen über den Massenkonzentrationen der EG-Richtlinie 67/548/EWG, die bei der Beurteilung der aquatischen Toxizität zu einer Einstufung als giftig oder schädlich führen würden, so dass eine Kennzeichnung mit R 54 („Giftig für Pflanzen“) nicht angezeigt ist (vergleichbare Konzentrationsangaben für den Bodenbereich werden in Anhang VI Nr. 5.2.2. der EU-Richtlinie 67/548/EWG nicht genannt).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das ausgelaugte Material von „URETEK RESIN 2409” weder für Bakterien noch für Regenwürmer giftig ist. Hinsichtlich der Pflanzentoxizität kann festgestellt werden, dass eine Wachstumsstörung erst ab einer Menge von 1000 Gramm PU-Schaum pro Kilogramm Erde auftritt. Am empfindlichsten reagiert dabei der Rettich. Da die angewandten IC-50-Werte (Schaum-Boden-Verhältnis) deutlich über dem in der Richtlinie 67/548/EWG vorgeschriebenen Wert liegen, ist klar, dass eine Kennzeichnung mit R54 (pflanzentoxisch) in diesem Fall absolut nicht erforderlich ist.